In vielen Kastenwagen ist beim Kauf noch eine Trennwand verbaut. Sie dient der Nutzung als Transportfahrzeug, steht aber dem Gebrauch als Wohnmobil häufig im Weg. In diesem Beitrag erfährst du, unter welchen Voraussetzungen du die Trennwand aus deinem Kastenwagen entfernen darfst.
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Vorschriften für Trennwände im Transporter
Besonders wichtig: Vor dem Entfernen der Trennwand musst du klären, ob sie zur Karosseriefestigkeit beiträgt. Am besten fragst du hierfür beim Hersteller nach. Dieser kann dir gegebenenfalls auch sagen, welche Verstärkungen du alternativ anbringen musst. Erkundige dich vorher unbedingt auch beim TÜV, ob das Entfernen der Trennwand in deinem Fall abnahmefähig ist.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall klärt in diesem PDF-Dokument über juristische Grundlagen der Be- und Entladung von Fahrzeugen auf. Der folgende Absatz besagt, dass die komplette Trennwand nur bei gewerblichem Transport im Fahrzeug bleiben muss:
Wird ein Pkw oder Pkw-Kombi z. B. von einem Handwerksbetrieb gewerblich zum Transport von Ladungen eingesetzt, unterliegt das Fahrzeug den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ DGUV Vorschrift 70 (bisher BGV D29) und muss es eine Rückhalteeinrichtung haben. Sie kann zum Beispiel als Trennwand oder als eine andere geeignete bauliche Komponente ausgeführt sein. Belastbarkeit und Anbringung sind seit Januar 2012 in der DIN ISO 27955 geregelt, davor galt die DIN 75410-2.
Quelle: https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/BGHM-I_108.pdf
Wenn das Fahrzeug nur der Personenbeförderung dient, also als Wohnmobil genutzt wird, dann entfällt diese Vorschrift. In diesem Fall musst du lediglich darauf achten, die LKW-Zulassung deines Fahrzeugs in eine Wohnmobil-Zulassung (Fahrzeugklasse M) umwandeln zu lassen.
Betriebserlaubnis: LKW oder Wohnmobil?
Damit sind wir auch schon am entscheidenden Punkt angelangt: Sobald die Fahrzeugart geändert wird, erlischt die Betriebserlaubnis für das betroffene Fahrzeug. Die Trennwand ist dafür ein ausschlaggebendes Kriterium. Sie entscheidet neben anderen Kriterien darüber, ob ein Fahrzeug als LKW oder als Wohnmobil gilt (Fahrzeugarten).
Weitere Kriterien für die Wohnmobil-Zulassung sind in der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments (Absatz 5) aufgeführt:
- Sitze und Tisch
- Sitze, die zu Schlafgelegenheiten geändert werden können
- Kochmöglichkeit
- Einrichtung zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen
Alle genannten Bestandteile müssen fest im Wohnbereich angebracht sein. Nur der Tisch darf so gebaut sein, dass man ihn leicht entfernen kann.
Zur Sicherheit bei der DEKRA nachfragen
Die obenstehenden Angaben sind ohne Gewähr. Sie sollen dir zur Orientierung dienen, bieten jedoch keine hundertprozentige Sicherheit in Bezug auf deinen Einzelfall.
Der Ausbau einer Trennwand ist aufwendig und nur schwer rückgängig zu machen. Daher solltest du dich mit deiner örtlichen Prüfstelle in Verbindung setzen (am besten schriftlich), um eine verbindliche Antwort zu bekommen.
In vielen Fällen ist die DEKRA die nächstgelegene Option für die Hauptuntersuchung deines Fahrzeugs. Gib am besten „TÜV in meiner Nähe“ in eine Suchmaschine deiner Wahl ein und schreibe der passenden Filiale eine Mail mit deinem Anliegen.
Seit 2019 ist Henry zuständig für unseren Blog. Jeder Artikel entsteht in Zusammenarbeit mit Heiko, unserem Camper Ausbau Experten. Er prüft alle Angaben und gibt den Text anschließend frei.
Kann ich die Trennwand durch ein Trenngitter hinter dem Fahrer- und Beifahrersitz ersetzen, um meine Lkw Zulassung weiterhin zu behalten?
Das Trenngitter ist nicht durchgängig, damit man durch die Mitte nach hinten kann.
Hallo Nici, das kann ich dir leider nicht rechtssicher beantworten. Bitte wende dich hierfür an den TÜV 🙂 Liebe Grüße, Henry
In meinem Jampy der als Ekw geführt wird habe ich die Wand entfernt weil ich ein wonmobil daraus machen möchte. Wenn ich ummelden möchte muss ich zum TÜV oder???
Hallo Rozman, ja damit solltest du zum TÜV gehen. Viel Erfolg und anschließend viel Spaß beim Reisen! 🙂
Hallo Henry, wir haben uns einen Ford Transit Custom mit N1 Zulassung (LKW) zugelegt und möchten ihn gerne zum Wohnmobil umbauen. Gerne würden wir das Auto ohne Trennwand nutzen (bei Ford wurde bereits eine Anfrage bezüglich Entfernung der Wand gestellt, eine Antwort liegt leider noch nicht vor). Da bei der Entfernung der Trennwand die Betriebserlaubnis des Autos erlischt, wissen wir nicht, ob wir bis zur Zulassung zum Wohnmobil die Trennwand lieber im Auto lassen sollen, damit der TÜV das Auto nicht stilllegen kann. Allerdings wird es bestimmt nicht leicht die Trennwand erst nach dem Umbau zu entfernen ohne irgendetwas wieder „kaputt“ zu machen…. Kann der TÜV eine Umschreibung zum Wohnmobil ablehnen, wenn wir die Vorgaben aus dem Katalog des TÜV’s einhalten? Gibt es hierzu Erfahrungswerte? Wir sollten wir vorgehen wenn die Erlaubnis vom Hersteller vorliegt?
Liebe Grüße „die ratlose“ Birgit
Hallo Birgit, hierbei kann ich dir leider nicht helfen. Am besten fragst du direkt beim TÜV nach, damit hier wirklich alles glatt geht.:) Liebe Grüße, Henry