Mecklenburg-Vorpommern mit seinen weiten Landschaften, dichten Wäldern und der malerischen Ostseeküste lockt viele Naturfreunde an, die gerne unter freiem Himmel übernachten möchten.
Doch wie sieht es rechtlich mit dem Wildcampen in diesem Bundesland aus? In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln gelten, welche Ausnahmen es gibt und wo du legal übernachten kannst.
Wichtiger Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung für die untenstehenden Angaben. Bitte nutze verschiedene Quellen, um dich rechtssicher zu informieren.
Inhalt: Das erwartet dich
- Rechtliche Grundlage
- Strafen bei Verstößen
- Alternativen zum Wildcampen
- Respektvolles Campingverhalten
- Fazit
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Rechtliche Grundlage
Grundsätzlich gilt: Wildcampen ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit und in den meisten Fällen verboten. Die gesetzliche Regelung ist Ländersache, weshalb sich die Bestimmungen je nach Bundesland unterscheiden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gesetze etwas weiter gefasst, wobei zwischen Wald und freier Landschaft unterschieden werden muss.
Das Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landeswaldgesetz – LWaldG) regelt zusammen mit dem Bundeswaldgesetz die wichtigsten rechtlichen Grundlagen rund um den Wald.
In Paragraph 29 des Landeswaldgesetzes steht klar, dass „das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen“ im Wald unzulässig sind. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde und der Zustimmung des Waldbesitzers.
Die aktuelle Fassung des Landeswaldgesetzes kannst du auf der offiziellen Webseite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern oder im Landesrechtsinformationssystem LARIS einsehen.
Besondere Regelung für Wanderer
Hier kommt die gute Nachricht für Wanderfreunde: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Ausnahmeregelung für „nichtmotorisierte Wanderer“.
Wenn du zu Fuß unterwegs bist, darfst du laut Gesetz für eine Nacht dein Zelt in der freien Natur aufschlagen. Diese Regelung gilt allerdings nur außerhalb von Wäldern, Nationalparks und Naturschutzgebieten.
Wichtig zu wissen: Diese Ausnahmeregelung bezieht sich ausschließlich auf das Übernachten mit einem Zelt oder unter freiem Himmel und gilt nicht für Wohnmobile oder andere Fahrzeuge.
Unterschied zwischen Zelten, Wohnmobil und Biwakieren
Es ist wichtig, die verschiedenen Formen des Übernachtens in der Natur zu unterscheiden:
- Zelten: Für Wanderer ist eine Nacht im Zelt außerhalb von Schutzgebieten erlaubt. Im Wald ist das Zelten jedoch grundsätzlich verboten, außer mit Genehmigung der Forstbehörde und des Waldbesitzers.
- Wohnmobil/Wohnwagen: Das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen zum Übernachten ist in der freien Natur in Mecklenburg-Vorpommern nicht gestattet. Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darf jedoch für eine Nacht an öffentlichen Plätzen übernachtet werden.
- Biwakieren: Das Übernachten unter freiem Himmel ohne Zelt (nur mit Schlafsack oder unter einem Tarp) ist in Deutschland grundsätzlich eher geduldet als das Zelten. Auch hier gilt: In Naturschutzgebieten ist es verboten, und auf Privatgrundstücken brauchst du die Erlaubnis des Besitzers.
Bußgelder und Strafen bei Verstößen
Wer sich nicht an die Regeln hält und beim illegalen Wildcampen erwischt wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. In Mecklenburg-Vorpommern können folgende Strafen verhängt werden:
- Zelten im Naturschutzgebiet bis zu 10 Tagen: 50 € bis 5.000 €
- Zelten im Landschaftsschutzgebiet bis zu 10 Tagen: 50 € bis 5.000 €
- Zelten auf Freiflächen bis zu 10 Tagen: 50 € bis 5.000 €
Die Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Ort, der Dauer des Campens und eventuellen zusätzlichen Verstößen wie Müllhinterlassung oder Beschädigung der Natur.
Alternativen zum Wildcampen
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst und trotzdem naturnah übernachten möchtest, gibt es einige Alternativen:
- Offizielle Campingplätze: Die sicherste Variante sind natürlich die zahlreichen Campingplätze in Mecklenburg-Vorpommern.
- Trekking-Plätze: Es gibt speziell ausgewiesene Trekking-Plätze, auf denen du legal zelten kannst. Informationen dazu findest du unter anderem auf Webseiten wie Camp Wild oder outdoor-karte.de.
- Privatangebote: Dienste wie 1NITE TENT vermitteln private Grundstücke, auf denen du mit Erlaubnis der Eigentümer übernachten darfst.
- Biwakplätze: Es gibt spezielle Biwakplätze wie beispielsweise in Sophienhof oder Trittwitz.
- Forstbehörde fragen: Du kannst auch die örtliche Forstbehörde um Erlaubnis bitten, was in manchen Fällen zu einer Genehmigung führen kann.
Respektvolles Campingverhalten
Egal wo und wie du übernachtest, beachte immer folgende Grundregeln:
- Hinterlasse keinen Müll und nimm alles wieder mit, was du mitgebracht hast.
- Mache kein offenes Feuer (besonders im Wald besteht große Brandgefahr).
- Respektiere die Tierwelt und störe keine Wildtiere.
- Bei Kontrollen solltest du immer deinen Personalausweis dabei haben.
- Frage im Zweifelsfall immer beim Grundstückseigentümer nach, ob du dort übernachten darfst.
Fazit
Mecklenburg-Vorpommern bietet mit seiner Ausnahmeregelung für Wanderer eine besondere Möglichkeit, die in vielen anderen Bundesländern nicht existiert. Wenn du zu Fuß unterwegs bist, darfst du für eine Nacht dein Zelt außerhalb von Schutzgebieten aufschlagen. Für Wohnmobile und Wohnwagen gelten diese Ausnahmen jedoch nicht.
Um auf der sicheren Seite zu sein und Bußgelder zu vermeiden, empfiehlt es sich, offizielle Campingplätze, Trekking-Plätze oder private Angebote zu nutzen. So kannst du die wunderschöne Natur Mecklenburg-Vorpommerns genießen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Für aktuelle und detaillierte Informationen empfehle ich dir, die offizielle Webseite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zu besuchen oder dich direkt bei der zuständigen Forstbehörde zu informieren.
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