Wildcampen in Sachsen

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In Sachsen, wie in den meisten Bundesländern Deutschlands, gelten strenge Regelungen zum Wildcampen. Bevor du mit Zelt oder Wohnmobil in die sächsische Natur aufbrichst, solltest du die rechtliche Lage kennen.

Wildcampen kann zu Bußgeldern führen und belastet oftmals die Umwelt. Dieser Artikel fasst zusammen, was du zum Wildcampen in Sachsen wissen musst und welche Alternativen es gibt.

Wichtiger Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung für die untenstehenden Angaben. Bitte nutze verschiedene Quellen, um dich rechtssicher zu informieren.

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Ist Wildcampen in Sachsen erlaubt?

Die kurze Antwort lautet: Nein, grundsätzlich ist Wildcampen in Sachsen nicht erlaubt. Das sächsische Naturschutzgesetz verbietet das Campen in der freien Natur, da es nicht unter das Betretungsrecht (§28) fällt.

Dies umfasst das Übernachten im Zelt, im Wohnmobil oder anderen Campingunterkünften außerhalb ausgewiesener Campingplätze.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn du eine ausdrückliche Erlaubnis des Wald- oder Grundstücksbesitzers erhalten hast, ist es laut dem Landeswaldgesetz legal, dort zu übernachten.

Diese Genehmigung solltest du schriftlich haben, um im Zweifel nachweisen zu können, dass du berechtigt bist.

Rechtliche Grundlagen zum Wildcampen in Sachsen

Die rechtlichen Grundlagen zum Verbot des Wildcampens in Sachsen findest du im Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG). Dieses Gesetz regelt, wie die Natur in Sachsen geschützt werden soll und welche Nutzungen erlaubt oder verboten sind.

Besonders relevant ist das Betretungsrecht der freien Landschaft, das in §28 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt ist. Während das Betreten der Natur zu Erholungszwecken generell erlaubt ist, gilt dies nicht für das Campen oder Übernachten.

Die vollständigen Gesetzestexte kannst du auf der offiziellen Plattform des Freistaats Sachsen „REVOSax“ einsehen, wo alle aktuellen Gesetze und Verordnungen veröffentlicht werden: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12836-Saechsisches-Naturschutzgesetz.

Strafen bei Verstößen

Wenn du beim illegalen Wildcampen in Sachsen erwischt wirst, musst du mit Konsequenzen rechnen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Die Höhe der Strafe variiert:

  • Beim aktiven Campen ohne Genehmigung kann im besten Fall nur eine Verwarnung ausgesprochen werden
  • Meist fallen Bußgelder zwischen 10 und 50 Euro an
  • Bei Verstößen in besonders geschützten Gebieten oder bei Umweltschäden können die Strafen deutlich höher ausfallen

Solltest du auf einem Privatgrundstück ohne Erlaubnis campen, begehst du zudem Hausfriedensbruch, was weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Sonderregelungen

In Sachsen gibt es einige regionale Besonderheiten und Sonderregelungen, die du beachten solltest:

Nationalpark Sächsische Schweiz

Im Nationalpark Sächsische Schweiz gibt es das Phänomen des „Boofens“ – eine traditionelle Form des Freiübernachtens unter Felsüberhängen, die ursprünglich mit dem Klettersport verbunden ist.

Jedoch unterliegt auch diese Form des Wildcampens strengen Regelungen:

  • Von Februar bis Mitte Juni ist das Boofen im Nationalpark komplett verboten, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen
  • In der übrigen Zeit ist das Übernachten nur an 58 ausgewiesenen Freiübernachtungsstellen (Boofen) erlaubt und nur in Verbindung mit dem Klettersport
  • Verstöße werden von Rangern kontrolliert und können zu Bußgeldern im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich führen

Naturschutzgebiete und Biotope

In Naturschutzgebieten, Wildbiotopen, Wasserschutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen ist das Übernachten grundsätzlich streng verboten.

Diese Verbote dienen dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Erhaltung empfindlicher Ökosysteme.

Legale Alternativen zum Wildcampen in Sachsen

Wenn du die Natur Sachsens hautnah erleben möchtest, gibt es einige legale Alternativen zum Wildcampen:

Biwakieren statt Zelten

Das Biwakieren, also das Schlafen unter freiem Himmel mit Schlafsack und Isomatte oder in einer Hängematte, ist in Sachsen grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt:

  • Es darf kein Zelt aufgebaut werden
  • Du darfst nicht in Naturschutzgebieten übernachten
  • Die Übernachtung dient der Erholung und ist nur mit minimaler Ausrüstung gestattet
  • Du musst die Natur respektieren und darfst keinen Müll hinterlassen

Trekking-Plätze und Biwak-Plätze

In Sachsen gibt es mittlerweile ein Netz von offiziellen Trekking- und Biwak-Plätzen, die speziell für naturnahes Übernachten ausgewiesen sind. Diese Plätze bieten dir die Möglichkeit, legal und naturnah zu übernachten, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.

Kurzzeitiges Parken zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“

Für Wohnmobilfahrer gibt es ein rechtliches Schlupfloch: Am Straßenrand im Fahrzeug zu übernachten ist erlaubt, wenn es zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ dient. Wichtig dabei:

  • Es darf nur für wenige Stunden sein
  • Du darfst kein Lager aufbauen (keine Campingmöbel, Markisen etc.)
  • Es ist keine echte Alternative zum Wildcampen, sondern nur für kurzfristige Pausen auf längeren Fahrten gedacht

Private Stellplätze und naturnahe Campingplätze

Es gibt zahlreiche private Stellplätze und naturnahe Campingplätze in Sachsen, die oft mehr Naturnähe bieten als konventionelle Campingplätze. Plattformen wie AlpacaCamping oder 1NITE TENT vermitteln solche Plätze, die oft kurzfristig buchbar sind.

Tipps für verantwortungsvolles Camping

Egal wo und wie du in Sachsen übernachtest, hier sind einige Tipps für umweltfreundliches Verhalten:

  1. Frage immer den Grundstückseigentümer um Erlaubnis, wenn du auf privatem Grund übernachten möchtest
  2. Hinterlasse keinen Müll und nimm alles wieder mit, was du mitgebracht hast
  3. Vermeide offenes Feuer – in vielen Gebieten ist dies ohnehin verboten
  4. Nutze keine Chemikalien, die die Umwelt belasten könnten
  5. Respektiere die Tier- und Pflanzenwelt und halte Abstand zu Brutgebieten
  6. Informiere dich vor deiner Tour bei der zuständigen Forstbehörde über aktuelle Regelungen

Wenn du weitere Informationen benötigst, kannst du dich direkt an die Forstämter in Sachsen wenden, deren Kontaktdaten du auf der offiziellen Website des Sachsenforsts findest.

Fazit

Wildcampen in Sachsen ist grundsätzlich nicht erlaubt, aber es gibt legale Alternativen wie das Biwakieren oder die Nutzung offizieller Trekking-Plätze. Mit etwas Planung und Respekt für die Natur kannst du dennoch unvergessliche Outdoor-Erlebnisse in der sächsischen Landschaft genießen, ohne dabei gegen Gesetze zu verstoßen oder die Umwelt zu belasten.

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