Bayern lockt mit traumhaften Landschaften, idyllischen Seen und malerischen Bergpanoramen. Da ist es verlockend, einfach das Zelt aufzuschlagen oder mit dem Wohnmobil abseits von überfüllten Campingplätzen zu übernachten.
Doch Vorsicht: Bayern hat besonders strenge Regeln, was das Wildcampen betrifft. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zum Thema Wildcampen in Bayern, welche gesetzlichen Regelungen gelten und welche Alternativen es gibt.
Wichtiger Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung für die untenstehenden Angaben. Bitte nutze verschiedene Quellen, um dich rechtssicher zu informieren.
Inhalt: Das erwartet dich
- Was bedeutet Wildcampen?
- Ist Wildcampen in Bayern erlaubt?
- Welche Strafen drohen bei Verstößen?
- Unterschied zwischen Campen und Biwakieren
- Ist Übernachten im Wohnmobil oder Camper erlaubt?
- Wo kannst du legal in der Natur übernachten?
- Tipps für die Planung
- Fazit
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Was bedeutet Wildcampen?
Unter Wildcampen versteht man das Übernachten im Zelt, Camper, Wohnmobil oder Ähnlichem an Orten, die kein behördlich genehmigter Campingplatz sind und die auch kein Privatgrundstück darstellen, bei dem man die Erlaubnis des Besitzers hat. Dies unterscheidet sich vom Betreten der Natur, das grundsätzlich jedem für Erholung und Naturgenuss erlaubt ist.
Ist Wildcampen in Bayern erlaubt?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Bayern ist das Bundesland mit den strengsten Gesetzen bezüglich des Wildcampens. Das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) verbietet das Wildcampen ausdrücklich. Besonders in Nationalparks, Wildschutzgebieten und Naturschutzgebieten jeder Art ist das Wildcampen in Bayern strikt untersagt.
Zwar darf sich grundsätzlich jeder nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers in der freien Natur aufhalten, allerdings gilt das nur für das „normale Betreten“. Camping zählt laut bayerischem Umweltministerium nicht zum „normalen Betreten“.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Die Bußgelder für unerlaubtes Wildcampen in Bayern können empfindlich sein und variieren je nach Art des Verstoßes:
- Zelten im Naturschutzgebiet: 50 bis 500 Euro
- Zelten im Landschaftsschutzgebiet: 15 bis 250 Euro
- Zelten auf Freiflächen: 10 bis 200 Euro
- Wildcampen mit Wohnmobil oder Campervan: bis zu 2.500 Euro
Die Behörden kontrollieren besonders in beliebten Naturgebieten regelmäßig und ahnden Verstöße konsequent.
Unterschied zwischen Campen und Biwakieren
Es ist wichtig, zwischen verschiedenen Formen des Übernachtens in der Natur zu unterscheiden:
Campen/Zelten
Darunter versteht man das geplante Übernachten im Freien mit Zelt, Wohnmobil oder ähnlicher Ausrüstung. Dies ist in Bayern grundsätzlich verboten, sofern es nicht auf ausgewiesenen Campingplätzen oder mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers geschieht.
Biwakieren
Biwakieren bezeichnet das Übernachten im Freien ohne Zelt, nur mit Schlafsack und eventuell einer Isomatte. Auch das ist grundsätzlich ohne Zustimmung des Grundeigentümers nicht erlaubt. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Das Not-Biwak.
Wann ist Biwakieren erlaubt?
Das sogenannte Not-Biwak, also das ungeplante Nächtigen bei einer Bergtour aufgrund eines triftigen Grundes, ist ausnahmsweise erlaubt. Triftige Gründe können sein:
- Verletzungen
- Ungünstige Wettersituationen
- Unerwartete Schwierigkeiten
- Falsche Planung
- Aufziehende Dunkelheit
In solchen Notfällen ist das Übernachten im Freien nicht an die Zustimmung des Eigentümers gebunden. Wichtig: Geplantes Biwakieren wird rechtlich dem Camping gleichgesetzt und ist daher auch verboten.
Ist Übernachten im Wohnmobil oder Camper erlaubt?
Mit Wohnmobilen und Campern darfst du grundsätzlich überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich durch ein Verkehrszeichen oder die Straßenverkehrsordnung (StVO §12) untersagt ist. Auch das Übernachten im Fahrzeug ist erlaubt, allerdings nur zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“.
Sobald du jedoch die Markise ausrollst, Tisch und Stühle aufstellst oder anderweitig erkennbar campst, kann dies als verbotenes Wildcampen geahndet werden.
Wo kannst du legal in der Natur übernachten?
Es gibt mehrere legale Alternativen zum Wildcampen in Bayern:
- Offizielle Campingplätze: Die sicherste Option ohne rechtliche Probleme.
- Trekkingplätze: Bayern verfügt über spezielle Trekkingplätze, auf denen du legal campieren darfst. Diese erlauben naturnahes Camping gegen eine geringe Gebühr.
- Privatgrundstücke: Mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers darfst du auf Privatgrund übernachten. Hierbei solltest du unbedingt eine ausdrückliche Genehmigung einholen.
- Naturnahe Stellplätze: Es gibt spezielle Angebote für Wohnmobile und Camper, die naturnahe Stellplätze auf Privatgrundstücken vermitteln, beispielsweise auf Bauernhöfen.
Tipps für die Planung
Wenn du in Bayern übernachten möchtest, kannst du folgende Ressourcen nutzen:
- Försterfinder Bayern: Dieses Tool hilft dir, den zuständigen Förster in der Gemeinde zu finden, in der du deine Übernachtung planst. Er kann dir möglicherweise Stellen nennen, an denen du legal übernachten darfst.
- Informationen zur Rechtslage: Detaillierte Informationen findest du im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG).
- Websites für naturnahe Stellplätze: Plattformen wie AlpacaCamping vermitteln legale Stellplätze abseits großer Campingplätze.
Fazit: Respektiere die Natur und die Gesetze
Bayern hat besonders strenge Regeln, wenn es um Wildcampen geht. Diese dienen dem Schutz der Natur und sollten respektiert werden. Mit etwas Planung findest du aber durchaus Möglichkeiten, naturnah zu übernachten, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Denke daran: Die Natur ist unser gemeinsames Gut. Wenn du sie besuchst, hinterlasse keine Spuren und respektiere die lokalen Vorschriften. So können auch künftige Generationen die Schönheit der bayerischen Landschaft genießen.
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